Mitarbeiter am eigenen Startup beteiligen: so geht’s
Mit einer Beteiligung der Mitarbeiter am eigenen Startup können Gründer ihre Mitarbeiter binden und motivieren. Allerdings: Bekommt in Deutschland ein Mitarbeiter Unternehmensanteile überschrieben, wird darauf sofort Lohnsteuer fällig – wie bei jedem anderen zusätzlichen Einkommen.
Das kann vor allem bei hoch bewerteten Startups schnell unbezahlbar werden – zumal ja faktisch noch gar keine Zahlung an den Mitarbeiter geflossen ist.
Als praktikablere Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung empfiehlt Thomas Grota “Phantom Stocks”. Diese gewinnen erst mit dem Exit an Gültigkeit. Damit fällt die Steuer erst dann an, wenn sich die entsprechende Summe bereits auf dem Konto des Mitarbeiters befindet – und er die Steuer somit auch zahlen kann.
Wie eine Mitarbeiterbeteiligung gestaltet werden sollte – und was es dabei zu beachten gilt, erläutert Thomas Grota, Investment Director bei T-Venture, in seinem Post ESOP in German startups.