NRW Corona-Rettungsschirms zusammengefasst. Wem hilft es und wem (vorerst) nicht?
Aktualisiert: 23. März 2020
Beim ersten Wirtschaftsgipfel der NRW Landesregierung während der Corona-Epidemie am Mittag des 19. März verkündeten Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann einen Corona-Rettungsschirm, mit welchen der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen schnell und unbürokratisch geholfen werden soll.
TL;DR
Rettungsschirm i.H.v. €25 Milliarden vorgesehen um die Wirtschaft in NRW zu retten.
Instrumente sind u.a. die erweiterte Bürgschaftsrahmen, die zur Folge haben sollen, dass Unternehmer schneller an Kredite kommen, sowie zinslose Steuerstundungen und Herabsetzung von Vorauszahlungen, um Liquidität von Firmen zu wahren.
UPDATE: Soforthilfe für Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeitern.
Außerdem im Artikel:
+ Wer profitiert von den Maßnahmen und wie kann man diese in Anspruch nehmen?
+ Für wen kommen diese Maßnahmen vorerst nicht in Frage und welche Alternativen gibt es?
Ministerpräsident Armin Laschet versicherte zu Beginn der Ansprache, sie “[…]stellen alle erforderlichen Gelder in der Krise und für die Zeit nach der Krise zur Verfügung.” Man wolle,”[…] dass kein gesundes Unternehmen wegen des wirtschaftlichen Einbruchs an mangelnder Liquidität scheitert.“
Bei wem die zur Verfügung gestellten Maßnahmen greifen und bei wem vorerst nicht, erklären wir unten.
Die Instrumente zur Durchsetzung (dieses Ziels), so Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, gehen über das hinaus, was der Bund zur Verfügung stellt. Dafür werden Bürgschaften massiv aufgestockt, Verfahren beschleunigt und auch die Startup-Szene unterstützt.
Aber wie genau sieht der Corona-Rettungsschirm aus?
Zusammengefasst lauten die ausgewählten Maßnahmen des Hilfspakets der Landesregierung wie folgt:
Insgesamt wird ein Rettungsschirm in Höhe von €25 Milliarden vorgesehen, der einzig der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in NRW dienen wird.
Der Bürgschaftsrahmen des Landes NRW wird von 900 Millionen auf €5 Milliarden erhöht. Das bedeutet, dass die Höhe der Summe, mit der das Land NRW für Unternehmenskredite bürgt, steigt. Das soll dazu dienen, Banken anzuregen, kurzfristige Kredite an Privatunternehmen zu vergeben, um deren Liquidität zu sichern.
Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet (sofern sie unter 250.000€ liegen). Auch das soll für Geschwindigkeit bei der Kreditvergabe sorgen.
Das Ziel der erwähnten Maßnahmen ist es also, Anreize zu schaffen sodass Banken die Liquidität von Privatunternehmen gewährleisten können mit gleichzeitiger verbesserter Absicherung ihrer selbst.
Weiterhin wurde betont, dass die aufstrebende Gründerszene in NRW weiterhin unterstützt werden soll. Dazu wird unter anderem privaten Investoren, die Startups finanzielle Mittel stellen, ein Finanzierungsangebot der NRW.BANK zur Seite gestellt („Matching Fund“).
Außerdem soll das Gründerstipendium NRW von 12 auf 15 Monate Laufzeit verlängert werden, “[…] damit keine gute Gründeridee verloren geht.”
Die steuerlichen Maßnahmen belaufen sich auf zinslose Steuerstundungen (Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer). Das Finanzamt werde seinen Ermessensspielraum zugunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich ausnutzen.
Desweiteren wird von Vollstreckungsmaßnahmen bis auf Weiteres abgesehen und es werden Säumniszuschläge erlassen.
Soforthilfen, in Form wie sie beispielsweise das bayerische Ministerium für Finanzen oder Baden-Württemberg ausgerufen hat, sind im aktuellen Maßnahmenpaket zu diesem Zeitpunkt nicht enthalten.
UPDATE: Auch NRW hat nun ein Soforthilfe-Paket für Kleinunternehmen ausgerufen.
Wem hilft das aktuelle Paket?
Wie oben erwähnt, sollen einige dieser Maßnahmen der Wirtschaft durch Erleichterung von Kreditaufnahmen helfen. Das ist natürlich nur eine Hilfe für diejenigen, die rechtlich oder finanziell in der Lage sind, mit ihrem Unternehmen Kredite aufzunehmen.
Instrumente wie Steuerstundungen und Herabsetzungen von Vorauszahlungen betreffen folglich dieselben Unternehmen.
Aber auch für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige ist Hilfe auf dem Weg. Die “Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht.” heißt es in der aktuellen Pressemitteilung vom 22. März.
Wo kann ich diese Hilfe beantragen?
Eine gute erste Anlaufstelle ist die Hotline des Wirtschaftsministeriums (auch am Wochenende bis 18 Uhr erreichbar): 0211 61772-555
Außerdem hat die NRW.BANK ein FAQ Dokument zu diesem Thema publiziert.
Für Steuerstundungen und co. steht unter www.finanzverwaltung.nrw.de für die entsprechenden Anträge ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
Wem hilft das (erstmal) nicht?
Für sogenannte non-bankable Startups, also die Firmen die rechtlich noch nicht gegründet sind und/oder noch nicht profitabel sind, sind solche Kredite vorerst keine Option. Das betrifft natürlich nur einen geringen Anteil von Personen, da solche Firmen i.d.R. auch keine hohe Mitarbeiterzahl haben. Aber gerade hier besteht die Gefahr, dass gute Gründerideen doch verloren gehen, sofern diese nicht entweder von Investoren finanziert werden oder Teil von Gründungsprogrammen wie Inkubatoren oder Acceleratoren sind.
UPDATE: Mit der Ergänzung der Maßnahmen um eine Soforthilfe für Kleinunternehmen scheint erste Hilfe zu nahen. Mehr informationen hier. Es bleibt abzuwarten ob dies für alle Arten von Gründungen greift.
Wo können diese Leute alternativ Hilfe bekommen?
Startups, die an COVID-19-relevanten Themen arbeiten, können auf Hilfe von Investoren hoffen. Derzeit erfahren Lösungsansätze für die Krise großen Zulauf von Investoren. In diesem Crowd-sourced Dokument finden sich einige solcher Lösungen.
Zudem sind auch remote-Event-Lösungen für Investoren zunehmend interessant. TechCrunch stellt dazu eine gute Übersicht bereit.
Eine unbeliebte, aber effektive Lösung ist es wie immer auf der Kostenseite an Stellschrauben zu drehen. Hier gilt es also den Gürtel enger zu schnallen und achtsam zu sein für mögliche neue Ressourcen, die Liquidität mit sich bringen könnten – egal ob Zuschüsse oder neue Geschäftsmodelle.
UPDATE: Das Land NRW hat nun auch Soforthilfen für Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern hinzugefügt. Wer diese Zuschüsse beanspruchen kann und mehr Informationen finden sich hier.
Fazit & Ausblick
Wie Prof. Dr. Andreas Pinkwart schon erwähnte, werden diese Instrumente in den kommenden Wochen weiterentwickelt. Da die Situation für jeden Beteiligten eine völlig Neue ist, kann man leider nicht auf Erfahrungswerte oder bewährte Strategien zurückgreife. So bleibt nichts anderes übrig, als ähnlich dem Konzept eines “Minimum Viable Products”, möglichst schnell mit potentiellen, aber nicht vollendeten Lösungen an den Start zu gehen. Es bleibt zu hoffen, dass das Feedback der Unternehmer Anklang findet und Erweiterungen noch folgen.
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